Schutzkonzepte

© Eine Gruppe spielender Kinder auf einer Wiese.
Was sind Schutzkonzepte?
Schutzkonzepte sind spezifische Maßnahmenpakete, die Organisationen und Einrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors sowie des Freizeitbereichs helfen, zu Orten zu werden, an denen insbesondere Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, geschützt und bei Bedarf in Hilfe vermittelt werden. Schutzkonzepte richten sich dabei an alle am Organisations- und Einrichtungsleben beteiligten Personen.
Zusammengefasst sollen Schutzkonzepte
- das Risiko vermindern, dass sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen in der Organisation oder Einrichtung verübt werden,
- dazu beitragen, dass betroffene Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, wo sie (sexualisierte) Gewalt erfahren haben, von Handelnden in der Organisation erkannt werden und Zugang zu Hilfe erhalten,
- ein Zusammenspiel aus Haltung und Kultur einer Organisation, aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen sowie Kommunikation sein,
- fortlaufend weiterentwickelt werden und als dynamische Prozesse angelegt sein, die der Verwirklichung der Kinderrechte (Schutz- und Beteiligungsrechte) dienen,
- eine Signalwirkung haben,
- dafür sorgen, dass die Organisationen oder Einrichtungen zu Schutz- und Kompetenzorten werden,
- allen Beteiligten Sicherheit im Erkennen und Handeln geben – unabhängig davon, wo ein Übergriff stattfindet (Familie, Umfeld, Gleichaltrige, Internet),
- alle Beteiligten, auch bzgl. (sexualisierter) Gewalt, zu fähigen Ansprechpersonen für Heranwachsende und deren Bezugspersonen machen.
Verpflichtung zu Schutzkonzepten
Schutzkonzepte finden sich in verschiedenen Aufgabenfeldern, in einigen von ihnen wird kraft Gesetzes die Entwicklung und Vorlage eines solchen gefordert – wie beispielsweise in Kindertageseinrichtungen, (teil-) stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe oder Eingliederungshilfe und der Pflegekinderhilfe, § 45 Absatz 2 Satz 4, § 37b SGB VIII.
Mit dem am 01.07.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) erstrecken sich die Vorgaben zur Qualitätsentwicklung im Bereich Gewaltschutz nach § 79a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII nunmehr auf das gesamte Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe, um die Schutzlücke für Kinder und Jugendliche zu schließen, die außerhalb von (erlaubnispflichtigen) Einrichtungen oder Pflegefamilien Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
Entsprechende Informationen für diese Aufgabenfelder finden Sie unter anderem in unserem Downloadcenter.
Schutzkonzepte in Vereinen und Verbänden
Der Fokus der Präventionsarbeit durch Schutzkonzepte liegt besonders auf der flächendeckenden und strukturellen Verankerung von Schutzkonzepten in Vereinen, Institutionen und Verbänden. Schutzkonzepte ermöglichen die Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz und sorgen so dafür, dass die Orte, in denen Kinder und Jugendlichen einen großen Teil ihrer Freizeit verbringen, zu sicheren Schutz- und Kompetenzorten für junge Menschen werden. Auch private Träger sollen dabei kontinuierlich besser erreicht und langfristig für die Implementierung und Umsetzung von Schutzkonzepten sensibilisiert werden.
Weitere Informationen für den Bereich von Schutzkonzepten in Vereinen, Institutionen und Verbänden finden Sie unter anderem in unserem Downloadcenter.
Wie erstelle ich ein Schutzkonzept?
Grundlage für die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist eine Risiko- und Potenzialanalyse. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Sensibilisierung für Gefahrenpotentiale, die sich im Angebotsalltag ergeben können. Hierbei kann eine externe Begleitung durch eine Schutzkonzeptberaterin oder einen Schutzkonzeptberater hilfreich sein. In die Entwicklung eines Schutzkonzepts werden alle Personengruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche, einbezogen. Weitere Bausteine eines Schutzkonzepts können Fortbildungs-, Sensibilisierungs- und Präventionsangebote, ein Verhaltenskodex, die Kooperation mit Fachleuten, interne und externe Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen sowie ein Interventionsplan sein.
Hilfe bei der Erstellung von Schutzkonzepten können Sie dabei von verschiedenen Seiten im Land erhalten. Diese sind unter anderem:
- Kinderschutz in Baden-Württemberg (KiSchuBW)
- Connect! Schutzkonzepte online
- PsG NRW: Materialien zu Rechte und Schuztkonzepten
- Schutzkonzepte für die Jugendarbeit gegen sexualisierte Gewalt
- SchutzJu Schutzkonzepte partizipativ entwickeln
Die Möglichkeit zur Förderung der Erstellung eines Schutzkonzeptes finden Sie über das Förderprogramm des Kinderschutzbundes Baden-Württemberg.
Schutzkonzepte an Schulen
Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Schulen sind ein zentraler Bestandteil der Präventionsarbeit in Baden-Württemberg. Sie dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und schaffen sichere Lernumgebungen, in denen sich alle Beteiligten wertgeschätzt und geschützt fühlen können. Schulen sind per Erlass durch Ministerin Theresa Schopper seit Frühjahr 2025 verpflichtet, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, die u.a. Präventionsangebote, klare Ansprechpersonen, Verhaltensregeln sowie einen Interventionsplan beinhalten sollen. Ziel ist es, insbesondere sexualisierte Gewalt frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und Betroffene zu unterstützen. Den genauen Wortlaut der Pressemitteilung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
In der Umsetzung arbeiten die Kultusverwaltung und die Schulen eng mit Jugendämtern, Polizei, Beratungsstellen und weiteren relevanten Akteuren zusammen. Diese Vernetzung ermöglicht eine ganzheitliche und koordinierte Vorgehensweise, die den Schutz und das Wohl der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellt.
Die Präventionsbeauftragten des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bieten darüber hinaus Unterstützung im Bereich der Schutzkonzepte:
- Fortbildungen zum Bereich sexualisierte Gewalt und Schutzkonzepte,
- Beratung und Begleitung bei der Entwicklung eines schuleigenen Schutzkonzeptes,
- thematische Elternabende,
- Vermittlung von Kontakten zu weiteren Experten sowie Netzwerkarbeit zu Fachberatungsstellen, pro familia etc.
An jeder Regionalstelle des ZSL stehen Ansprechpersonen zum Thema zur Verfügung. Diese finden Sie auf unserer Landkarte der Anlaufstellen.
Weitere Angebote zum Thema Schutzkonzepte:
Toolkit für Schutzkonzepte in der Jugendarbeit
Das Online-Portal „schutzkonzepte-partizipativ.de“ bietet umfassende Informationen zu einzelnen Bausteinen von Schutzkonzepten sowie passende Werkzeuge für Akteure in der Jugendarbeit an.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Schutzkonzepte für die Jugendarbeit
Das Portal des bayrischen Jugendrings (BKR) bietet Informationen, Beispiele und Hilfestellungen rund um das Thema Schutzkonzepte in der Jugendarbeit an.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Handreichungen, Arbeitshilfen und Dokumente
Entdecken Sie Handreichungen, Arbeitshilfen und Dokumente unsere Partner als hilfreiche Unterstützung im Arbeitsalltag zum Thema Schutzkonzepte.
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Qualifizierungsangebote
Entdecken Sie die Qualifizierungsangebote unsere Partner zum Thema Schutzkonzepte.
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Veranstaltungen
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