Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger, die sich an Kinder und Jugendliche sowie an ihre Familien richten. Sie schützt junge Menschen vor Gefahren, fördert ihre individuelle und soziale Entwicklung und berät und unterstützt Erziehungsberechtigte. Sie folgt dabei den Leitgedanken, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenständigen, verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen und positive Lebensbedingungen und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Die gesetzlichen Aufgaben sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII verankert.
Die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich an alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr sowie an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte, die in Deutschland leben.
Die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten eng im Netzwerk mit den anderen Bereichen des Kinderschutzes zusammen und stärken so den Kinderschutz. In Baden-Württemberg nimmt der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) eine zentrale beratende und koordinierende Rolle für die örtlichen Jugendämter und freien Träger ein.
Jugendämter
Jugendämter sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und zentrale Anlaufstellen für Familien, Kinder und Jugendliche. In jedem Stadt- und Landkreis gibt es ein Jugendamt, das sich aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss zusammensetzt. Diese Konstruktion entspricht der besonderen Zweigliedrigkeit der Jugendämter: Einerseits als Träger der Planungs- und Gesamtverantwortung für Leistungen und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, andererseits sind sie in der Steuerungs- und Ausführungsverantwortung für familienergänzende und unterstützende Angebote. Für die Umsetzung beider Aufgabenbereiche ist ein hohes Maß an Kooperation mit Trägern von Jugendhilfeleistungen sowie interdisziplinären Fachkräften notwendig.
Das Ziel der Jugendämter ist es, Kinder und Jugendliche in der Verwirklichung ihres Rechts auf die Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Sie bieten frühzeitig Hilfen an, damit Familien Belastungen bewältigen und sichere, förderliche Lebensbedingungen schaffen können und sind mitverantwortlich für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabechancen.
Gleichzeitig erfüllen die Jugendämter den gesetzlichen Auftrag des staatlichen Wächteramts, der sogenannte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Um diesen Schutz zu gewährleisten oder wiederherstellen zu können, stehen dem Jugendamt verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Diese reichen über die Empfehlung der Inanspruchnahme von Hilfen bis zu familiengerichtlich erzwungenen Interventionen.
Ergänzend sind die Tätigkeiten der Jugendämter präventiv ausgerichtet und setzen an verschiedenen Lebenssituationen an. Ihre Leistungen reichen von allgemeinen Förderangeboten bis hin zu individuellen Leistungen, wie u.a. Frühe Hilfen, Kinderbetreuung, Familien- und Erziehungsberatung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit aber auch Hilfen zur Erziehung. Viele Angebote sind kostenlos.
Eine Auflistung aller Jugendämter des Landes finden Sie bei den Anlaufstellen auf dieser Seite.
Weitere Informationen
Eine Übersicht zu den Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg finden Sie über diesen Link.
Die Informationsseite „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ bietet Informationen und Materialien zur Arbeit der Jugendämter aufbereitet für Kinder und Jugendliche sowie Eltern inklusive Download Materialien für den Schulunterricht. Die Seite erreichen Sie über diesen Link.
Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)
Das KVJS-Landesjugendamt nimmt die überörtlichen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg wahr. Als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum unterstützt und berät er die 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreise.
Ein Kernbereich der Aufgaben des KVJS ist die Kinder- und Jugendhilfe, die der KVJS in seiner Funktion als Landesjugendamt wahrnimmt, sind im Dezernat 4 Jugend angesiedelt und in die folgenden Abteilungen aufgeteilt:
- OE 40: Jugendhilfeplanung und -berichterstattung
- Referat 41: Grundsatz und Zentrale Adoptionsstelle
- Referat 42: Kindertageseinrichtungen
- Referat 43: Hilfe zur Erziehung
- Referat 44: Jugendarbeit, Förderprogramme und Landesverteilstelle UMA
Die Ansprechpersonen der jeweiligen Abteilungen sind unter dem Link Ansprechpersonen: KVJS zu finden.
Kinder- und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein gesetzlich geregelter Teil der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt Bildung in Elternhaus, Schule, Kindertagesstätte und Ausbildung. Sie richtet sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren und bietet freiwillige Ferien-, Freizeit- und Bildungsangebote. Ziel ist die Förderung persönlicher und sozialer Entwicklung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung. Die Angebote sind inklusiv ausgerichtet und sollen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen aktiv mitgestaltet werden. Die Kinder- und Jugendarbeit ist klar von der Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche abzugrenzen. Träger sind Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, Kirchen sowie insbesondere Jugendverbände.
Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit tragen wesentlich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei. Die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit setzen sich dafür ein, Kinderschutz aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und mit ihrer Beteiligung zu betrachten und umzusetzen.
Zu den zentralen Akteuren der Jugendarbeit in Baden-Württemberg gehören:
Landesjugendring Baden-Württemberg
Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg
Jugendarbeitsnetz Baden-Württemberg
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.
Kindergärten und Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen (Kitas) in Baden-Württemberg spielen im Leben von Kindern und ihren Familien eine wichtige Rolle. Für Kinder bieten sie einen Raum zur Entwicklung und Entfaltung. Gleichzeitig kann durch eine qualifizierte pädagogische Betreuung der Grundstein für gute und verbesserte Bildungschancen von Kindern gelegt werden. Entsprechen müssen Kitas neben der Erziehung und Begleitung einen ganzheitlichen Bildungsauftrag erfüllen. Ihr Ziel ist es, die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder zu fördern, und ihnen altersgerechtes Wissen zu vermitteln und sie in ihren sozial-emotionalen Kompetenzen zu stärken.
Gleichzeitig sind Kitas wichtige Orte zur Unterstützung von Familien. Sie bieten neben der Betreuung der Kinder und damit der Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft auch Raum für familienunterstützende Angebote wie, Elternabende, Elternbildungskurse oder Sprachförderung.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Sozialgesetzbuch VIII (SGB0160 VIII) sichert allen Kindern, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zu.
Insbesondere für Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren ist zudem die Betreuung in der Kindertagespflege ein attraktives Angebot für Familien. In kleinen Gruppen können die Kleinsten familiennah und flexibel betreut werden.
Gleichzeitig müssen Kinder in den Einrichtungen der Kinderbetreuung vor Übergriffen geschützt werden. Daher sind die Einrichtungen dazu verpflichtet, die Bundesvorgabe zu Schutzkonzepten in der Kindertagespflege umzusetzen. Für die Kindertagespflege sind Schutzkonzepte empfohlen.
Weitere Informationen zu Schutzkonzepten finden sich auf dieser Seite unter den Themenseiten in der Rubrik Wissen & Information, und auf der Seite des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Hilfreiche und umfassende Informationen rund um Kindergarten und Kitas in Baden-Württemberg bieten
Ombudschaft in der Jugendhilfe Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es ein unabhängiges Ombudssystem in der Kinder- und Jugendhilfe. Es verfolgt das Ziel, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten durch Information und Beratung zu fördern. Die Kinder- und Jugendhilfe ist komplex und für die Betroffenen manchmal nur schwer durchschaubar. Die in diesem System getroffenen Entscheidungen sind aber oft weichenstellend für den weiteren Lebensweg. Daher ist es ein Kernelement der ombudschaftlichen Beratung, Kinder und Jugendliche, ihre Familien und Vertrauenspersonen dabei zu unterstützen, dass sie selbstbestimmt und eigenständig ihre Interessen vertreten und sich aktiv in die Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe einbringen können.
Das Landesombudssystem ist von den Trägern der Jugendhilfe unabhängig. Die Beraterinnen und Berater arbeiten weisungsfrei, sie agieren einzig im Auftrag ihrer Adressatinnen und Adressaten. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und findet auf Wunsch auch anonym statt.
Die Landesombudsstelle hat ihren Sitz in Stuttgart. Dort ist auch die Informationsstelle für Menschen mit Erfahrungen in der Heimerziehung angegliedert. Darüber hinaus gibt es vier regionale Ombudsstellen, in denen hauptamtliche Fachkräfte tätig sind. Flankiert wird die Arbeit durch ein Netzwerk an ehrenamtlichen Ansprechpersonen.
Weitere Informationen
Auf der Webplattform der Ombudschaft können sich junge Menschen, ihre (Pflege-) Eltern und Vertrauenspersonen sowie Fachkräfte über die Ombudschaft informieren. Sie finden hier Ansprechpersonen in ihrer Nähe, aber auch hilfreiche Infomaterialien und Hinweise auf Veranstaltungen. Betroffene und Interessierte können zudem niederschwellig über einen Live-Chat Kontakt zur Ombudschaft aufnehmen. Die Seite der Ombudschaft ist über diesen Link abrufbar.
Zudem hat die Ombudschaft einen Materialkoffer für stationäre Jugendhilfeeinrichtungen entwickelt.
Informationen für Menschen mit Erfahrungen in der Heimerziehung sind über diesen Link zu finden.
Instagram: @ombudschaft_bw
Alles Wichtige auf einen Blick
Weitere Informationen
aus den Fachbereichen
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf dieser Seite wurde Ihnen die Arbeit aus dem Fachbereich Polizei vorgestellt. Weiter finden Sie gebündelt die Informationen aus den Bereichen Gesundheit, Justiz und Schule.