Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger, die sich an Kinder und Jugendliche sowie an ihre Familien richten. Sie schützt junge Menschen vor Gefahren, fördert ihre individuelle und soziale Entwicklung und berät und unterstützt Erziehungsberechtigte. Sie folgt dabei den Leitgedanken, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenständigen, verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen und positive Lebensbedingungen und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Die gesetzlichen Aufgaben sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII verankert.
Die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich an alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr sowie an Mütter, Väter und Personensorgeberechtigte, die in Deutschland leben.
Die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten eng im Netzwerk mit den anderen Bereichen des Kinderschutzes zusammen und stärken so den Kinderschutz. In Baden-Württemberg nimmt der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) eine zentrale beratende und koordinierende Rolle für die örtlichen Jugendämter und freien Träger ein.
Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)
Das KVJS-Landesjugendamt nimmt die überörtlichen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg wahr. Als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum unterstützt und berät er die 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreise.
Ein Kernbereich der Aufgaben des KVJS ist die Kinder- und Jugendhilfe, die der KVJS in seiner Funktion als Landesjugendamt wahrnimmt, sind im Dezernat 4 Jugend angesiedelt und in die folgenden Abteilungen aufgeteilt:
- OE 40: Jugendhilfeplanung und -berichterstattung
- Referat 41: Grundsatz und Zentrale Adoptionsstelle
- Referat 42: Kindertageseinrichtungen
- Referat 43: Hilfe zur Erziehung
- Referat 44: Jugendarbeit, Förderprogramme und Landesverteilstelle UMA
Die Ansprechpersonen der jeweiligen Abteilungen sind unter dem Link Ansprechpersonen: KVJS zu finden.
Kinder- und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein gesetzlich geregelter Teil der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt Bildung in Elternhaus, Schule, Kindertagesstätte und Ausbildung. Sie richtet sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren und bietet freiwillige Ferien-, Freizeit- und Bildungsangebote. Ziel ist die Förderung persönlicher und sozialer Entwicklung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung. Die Angebote sind inklusiv ausgerichtet und sollen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen aktiv mitgestaltet werden. Die Kinder- und Jugendarbeit ist klar von der Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche abzugrenzen. Träger sind Jugendämter, Wohlfahrtsverbände, Kirchen sowie insbesondere Jugendverbände.
Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit tragen wesentlich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei. Die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit setzen sich dafür ein, Kinderschutz aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und mit ihrer Beteiligung zu betrachten und umzusetzen.
Zu den zentralen Akteuren der Jugendarbeit in Baden-Württemberg gehören:
Landesjugendring Baden-Württemberg
Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg
Jugendarbeitsnetz Baden-Württemberg
Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e.V.
Kindergärten und Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen (Kitas) in Baden-Württemberg spielen im Leben von Kindern und ihren Familien eine wichtige Rolle. Für Kinder bieten sie einen Raum zur Entwicklung und Entfaltung. Gleichzeitig kann durch eine qualifizierte pädagogische Betreuung der Grundstein für gute und verbesserte Bildungschancen von Kindern gelegt werden. Entsprechen müssen Kitas neben der Erziehung und Begleitung einen ganzheitlichen Bildungsauftrag erfüllen. Ihr Ziel ist es, die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder zu fördern, und ihnen altersgerechtes Wissen zu vermitteln und sie in ihren sozial-emotionalen Kompetenzen zu stärken.
Gleichzeitig sind Kitas wichtige Orte zur Unterstützung von Familien. Sie bieten neben der Betreuung der Kinder und damit der Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft auch Raum für familienunterstützende Angebote wie, Elternabende, Elternbildungskurse oder Sprachförderung.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Sozialgesetzbuch VIII (SGB0160 VIII) sichert allen Kindern, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zu.
Insbesondere für Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren ist zudem die Betreuung in der Kindertagespflege ein attraktives Angebot für Familien. In kleinen Gruppen können die Kleinsten familiennah und flexibel betreut werden.
Gleichzeitig müssen Kinder in den Einrichtungen der Kinderbetreuung vor Übergriffen geschützt werden. Daher sind die Einrichtungen dazu verpflichtet, die Bundesvorgabe zu Schutzkonzepten in der Kindertagespflege umzusetzen. Für die Kindertagespflege sind Schutzkonzepte empfohlen.
Weitere Informationen zu Schutzkonzepten finden sich auf dieser Seite unter den Themenseiten in der Rubrik Wissen & Information, und auf der Seite des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Hilfreiche und umfassende Informationen rund um Kindergarten und Kitas in Baden-Württemberg bieten
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aus den Fachbereichen
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf dieser Seite wurde Ihnen die Arbeit aus dem Fachbereich Polizei vorgestellt. Weiter finden Sie gebündelt die Informationen aus den Bereichen Gesundheit, Justiz und Schule.