Gesundheit

Der Kinder- und Jugendschutz spielt im Bereich Gesundheit eine zentrale Rolle, da Kinder und Jugendliche je nach Alter-, Entwicklungs- oder Beeinträchtigungsgrad grad auf Eltern und andere enge Bezugspersonen angewiesen und somit eine besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe sind. Kinder und Jugendliche befinden sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, in der körperliche, psychische und soziale Gesundheit eng miteinander verflochten sind. Zudem arbeiten zahlreiche Gesundheitsfachkräfte in ihrer täglichen Arbeit mit jungen Patientinnen und Patienten zusammen und nehmen dabei wichtige Schutz-, Beobachtungs- und Vermittlungsfunktion ein. 

Der Bereich Gesundheit trägt daher gemeinsam mit anderen Systemen, wie der Kinder- und Jugendhilfe, durch die Früherkennung von Gefährdungen und Präventionsangebote wesentlich dazu bei, Schutz und Hilfe zu gewährleisten und eine gesunde Entwicklung junger Menschen zu fördern. In den folgenden Absätzen werden die Bereiche Gesundheitsplanung und Kommunale Gesundheitskonferenzen, Einschulungsuntersuchungen, das Thema Jugendzahnpflege und der Gesundheitsatlas vertieft vorgestellt.

Gesundheitsplanung und Kommunale Gesundheitskonferenzen in Baden-Württemberg 

Die Aufgabe der Gesundheitsplanung obliegt in Baden-Württemberg den Gesundheitsämtern (§ 6 Abs. 3 ÖGDG). Die Gesundheitsplanung umfasst „insbesondere das Aufzeigen von Problemfeldern in der Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Definition von Schnittstellen einschließlich des Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfs zwischen den verschiedenen Handlungsträgern und Planungsbereichen“ (§ 6 Abs. 1 ÖGDG). Auf Grundlage der Gesundheitsberichterstattung dient sie dazu, Maßnahmen zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren um den identifizierten Handlungsbedarf zu begegnen (§ 6 Abs. 3 ÖGDG). Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen können in diesen Prozess bspw. als Expertengremium eingebunden werden oder gemeinsam mit dem Gesundheitsamt einen solchen Prozess selbst durchlaufen und eigene Maßnahmen entwickeln, umsetzen und evaluieren.

Eine Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein Gremium, dessen Plenum sich aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen Versorgung, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes und den Institutionen und Einrichtungen aus dem Sozialbereich zusammensetzt. Gemeinsam beraten, koordinieren und vernetzen die Mitglieder zu den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung, Prävention, medizinische Versorgung, Pflege und Rehabilitation. Sie sind strukturell in Baden-Württemberg bedeutsam, weil sie zentrale Gremien sind, um gesundheitliche Fragestellungen auf Stadt- und Landkreisebene abzustimmen und vor Ort die Ziele aus dem Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg zu verfolgen. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen, arbeiten alle zum Thema „gesund aufwachsen“, immer mit dem Fokus auf gesundheitliche Chancengleichheit.

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Einschulungsuntersuchungen (ESU)

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) ist ein wichtiger Baustein im Übergang vom Kindergarten zur Schule. Im vorletzten Jahr vor der termingerechten Einschulung werden in Baden-Württemberg alle Kinder durch das lokal zuständige Gesundheitsamt im Rahmen der ESU untersucht. Die Teilnahme an der ESU ist für alle Kinder in Baden-Württemberg Pflicht (§ 91 Schulgesetz Baden-Württemberg).

Ziele der Einschulungsuntersuchung sind:

  • die Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen, sodass bei den entsprechenden Kindern rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.
  • die gesundheitliche Beratung von Kindern und Eltern.

Die ESU wird in der Regel in der Kindertageseinrichtung durchgeführt. Eltern bzw. Sorgeberechtigte können ihr Kind gerne zur Untersuchung begleiten, dies ist aber nicht erforderlich. Auch wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Untersuchung nicht anwesend sind, erhalten sie trotzdem ausführliche Informationen über die Inhalte und Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung.

Medizinische Assistentinnen und Assistenten untersuchen die Kinder in folgenden Entwicklungsbereichen:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprache
  • Merkfähigkeit
  • Motorik
  • Malentwicklung
  • Mathematische Basiskompetenz
  • Größe und Gewicht

Über das Ergebnis der ESU werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Bei Bedarf findet eine ergänzende ärztliche Untersuchung statt. Wenn notwendig, beraten die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, welche spezifischen Förderungen bis zum Schulbeginn anzuraten sind. Sofern die Eltern bzw. Sorgeberechtigten einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.

Falls erforderlich, findet bei einzelnen Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung eine weitere Untersuchung statt (die sogenannte „Schritt 2 Untersuchung“), um deren Entwicklungsfortschritte nachzuvollziehen und einen optimalen Start in die Schule zu ermöglichen.

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Förderung der Jugendzahnpflege

Die Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden vorrangig in Kindergruppen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen, durchgeführt. Jeweils als regionale Arbeitsgemeinschaften für Zahngesundheit arbeiten die Gesundheitsämter dabei eng mit den gesetzlichen Krankenkassen und der niedergelassenen Zahnärzteschaft zusammen (zahnärztliche Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V). Die zahnärztliche Gruppenprophylaxe umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Motivation und Anleitung zu einer altersentsprechenden, möglichst optimalen Mundhygiene
  • Beratung bezüglich einer (zahn-)gesunden Ernährung
  • Fluoridierungsmaßnahmen, um die Widerstandskraft der Zähne zu erhöhen
  • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, um etwaigen Behandlungsbedarf frühzeitig zu erkennen.

Diese Maßnahmen werden durch Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und durch engagierte niedergelassene Kolleginnen und Kollegen (sogenannte Patenzahnärzte), sowie durch speziell geschulte Angestellte der Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Dadurch werden gesundheitsfördernde Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ergänzt. Auf diese Weise werden die Empfehlungen in den Lebensalltag der Kinder integriert und können dauerhaft fortgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige Zähneputzen in Kindertageseinrichtungen. Damit werden den Kindern und Jugendlichen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, um sich langfristig selbst um die Gesunderhaltung ihrer Zähne kümmern zu können („oral self-care“).

Über die Maßnahmen der Jugendzahnpflege werden die Sorgeberechtigten vorab schriftlich informiert. Mit Ausnahme der Fluoridierungsmaßnahmen ist die Teilnahme in den Schulen für alle Kinder Pflicht (§ 91 Schulgesetz Baden-Württemberg). In Kindertageseinrichtungen wird für die zahnärztlichen Untersuchungen vorab das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten eingeholt. Über das Ergebnis der Untersuchungen werden die Eltern schriftlich informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V.

Gesundheitsatlas Baden-Württemberg

Der Gesundheitsatlas Baden-Württemberg ist eine Onlineplattform, auf der Daten und Informationen zur Gesundheit und gesundheitsrelevanten Themen in Form von interaktiven Karten, Tabellen und Berichten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hier können Sie zum Beispiel per Mausklick einen Bericht für Ihren Kreis oder das Land erstellen, zwei verschiedene Indikatoren übereinander betrachten oder Ihren eigenen Kreis mit dem Landes-Durchschnitt vergleichen. Damit ist der Gesundheitsatlas ein wichtiger Baustein der Gesundheitsberichterstattung des Landes.

Die landesweit und regional aufbereiteten Gesundheitsinformationen sollen den Dialog zwischen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und der Politik über den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg ermöglichen, den Expertinnen und Experten in den Kommunen eine Gesundheitsplanung erleichtern und eine fundierte Grundlage für die Beratungen in den kommunalen Gesundheitskonferenzen bieten.

Unter der Rubrik „Gebietsprofile“ im Gesundheitsatlas können Sie Berichte erstellen und sich so einen Überblick über wichtige Gesundheitsindikatoren zu verschiedenen Themen verschaffen, zum Beispiel zum Thema „Kinder- und Jugendgesundheit“.

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Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf dieser Seite wurde Ihnen die Arbeit aus dem Fachbereich Gesundheit vorgestellt. Weiter finden Sie gebündelt die Informationen aus den Bereichen Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Schule.