Projektförderung 2023-2025
Als Auftakt für die Strategie Masterplan Kinderschutz und als wichtiger Impuls zur Stärkung des Kinderschutzes in Baden-Württemberg hat die Landesregierung für den Zeitraum von 2023 bis 2025 einmalig 9,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein Förderpaket von insgesamt 28 Projekten in den Bereichen Prävention, Intervention und Betroffenenarbeit auf den Weg gebracht.
Mit dem Förderpaket werden innovative Ansätze erprobt, praxisnahe Formate und unterstützende Materialien entwickelt sowie bewährte Konzepte – insbesondere im Bereich der Prävention und Schutzkonzepte – in die Breite getragen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen auch in den Prozess zur Strategie Masterplan Kinderschutz ein.
Beteiligungsorientierte Strategieentwicklung (2024–2025)
Im Mittelpunkt der Beteiligung steht die im Januar 2024 eingerichtete Begleitgruppe Masterplan Kinderschutz, die die im Land vorhandene Expertise im Kinderschutz bündelt. Das Gremium setzt sich aus rund 40 Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Vereinen, Institutionen und Verbänden zusammen, die im Kinderschutz aktiv sind. Das Gremium bringt Fachleute auf Landesebene zwei bis drei Mal im Jahr zusammen und ermöglicht ein kontinuierliches fachliches Feedback.
Zu jedem Schwerpunktthema wurde zudem eine intersektorale Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine fundierte Bestandsaufnahme durchführte, Bedarfe identifizierte und konkrete Empfehlungen formulierte.
Eine inhaltliche Rückkopplung erfolgte mit der seit 2017 bestehenden AG Weiterentwicklung, die insbesondere die hoheitlichen Aufgaben der Jugendämter und deren Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in den Blick nimmt. Diese Abstimmung stärkt die Kohärenz zwischen Praxis, Verwaltung und Landesstrategie.
Des Weiteren wurde durch einen umfassenden Austausch mit weiteren Organisationseinheiten innerhalb des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration erreicht, dass unterschiedliche fachliche Perspektiven in die Strategie einfließen. Auch konnten Synergien mit anderen Strategien und Aktionsplänen des Ministeriums sowie konkrete Anknüpfungspunkte für die Stärkung des Kinderschutzes als Querschnittsthema erzielt werden.
Neben der beschriebenen Beteiligung von Fachleuten des Kinder- und Jugendschutzes wurden die Perspektiven und Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen selbst in den Strategieprozess einbezogen. Ihre Beteiligung ist wichtig, da sie als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt wertvolle Einblicke in alltägliche Herausforderungen, Bedürfnisse und Risiken sowie lebensnahe und praktikable Lösungen geben können.
Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg (SKJB) eine Jugendanhörung im Rahmen der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (LKJHG) in Baden-Württemberg durchgeführt. Die gewonnenen Perspektiven der Kinder und Jugendlichen flossen gezielt in die Strategie ein – etwa zur Verbesserung des Gewaltschutzes, der Rolle von Jugendämtern oder des Schutzes in digitalen Lebensräumen.