Meldepflichten von Trägern von Kindertageseinrichtungen nach § 47 SGB VIII
Ausgangspunkt des Online-Seminars ist die Meldepflicht von Trägern gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII. Demnach sind Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beeinträchtigen, dem KVJS-Landesjugendamt zu melden.
Im Seminar soll aufgezeigt werden, wie das Landesjugendamt nach Eingang einer Meldung zur Beeinträchtigung des Kindeswohls mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer Qualitätsentwicklung zusammenarbeitet. Referenzpunkt seit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist das Erarbeiten, Anwenden und Weiterentwickeln eines Gewaltschutzkonzeptes. Die Träger stehen in der Verantwortung, dass dieser Prozess gelingen kann.
Weitere Informationen
https://www.kvjs.de/fortbildung-fachschulen/fortbildung/detail/kurs/25-4-TK4-1x/info