Fortbildung zum/zurSchutzkonzeptberater*in
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Schutzkonzeptberater*innen verfügen über Kenntnisse in der Prozessbegleitung und Schutzkonzeptentwicklung und können Vereine und Verbände bei diesem Prozess begleiten.
Schutzkonzepte dienen dazu, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen jeglicher Art zu schützen, präventiv zu arbeiten und die Grenzen der Heranwachsenden zu achten, sowie im Verein/Jugendverband als kompetente Ansprechpartner*innen im Themenfeld für Mädchen und Jungen aufzutreten.
Ziel ist es, dass der Kinderschutz und das Schutzkonzept im Alltag von allen Beteiligten gelebt und dieses Wissen regelmäßig aufgefrischt wird. Dazu ist es notwendig, einen Diskurs zum Thema Nähe und Distanz zu führen, das Thema „sexualisierte Gewalt“ zu enttabuisieren und ein Klima und eine Struktur zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche sich vertrauensvoll öffnen können, wenn es doch Übergriffe jeglicher Art gibt. Ein einmalig entwickeltes Schutzkonzept muss in Prozessschleifen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Bei der Entwicklung eines eigenen und für den Verein spezifischen Schutzkonzeptes geht es also um einen Qualitätsentwicklungsprozess. Diesen gilt es vor allem in Vereinen und Verbänden professionell zu begleiten. An diesem Punkt knüpft die Fortbildung „Professionelle Beratung zur Implementierung von Schutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden“ an.
Das Kursangebot umfasst inhaltlich zusammenhängende teilweise ganztägige Seminartermine in mehreren Modulen, mit einer Seminarleitung und weiteren Referent*innen mit entsprechender Fachexpertise. Präsenzveranstaltungen werden mit Formen von Online-Modulen kombiniert und die notwendigen Lehr- und Lernprozesse dadurch unterstützt.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.