Anrufung des Familiengericht durch das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung
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In Kinderschutzverfahren ist eine gelingende Verständigung zwischen Jugendamt und Familiengericht, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen und gegebenenfalls auch den Anwälten unverzichtbar. Schutz und Perspektive des Kindes werden entscheidend davon beeinflusst.
Manchmal hakt es aber in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht oder den weiteren Beteiligten:
Jugendämter haben häufig den Eindruck, das Familiengericht messe ihren Einschätzungen zu wenig Gewicht bei; Familiengerichte klagen über die Qualität jugendamtlicher Berichte. Dabei ist das gegenseitige „Verstehen“ zentrale Voraussetzung für das Gelingen eines Kinderschutzverfahrens – darauf zielt das Seminar.
Neben einem vertieften Verständnis erhalten die Teilnehmenden praktische Anregungen und Hilfestellung für das Vorgehen des ASD im Verfahren. Die unterschiedlichen Perspektiven der Fachkräfte des Helfersystems und der Familiengerichte werden unter Schwerpunktsetzung auf die Rolle und Aufgaben des Jugendamtes betrachtet. Des Weiteren werden die relevanten Änderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beleuchtet.
Schwerpunkte der Fortbildung sind:
– Rechte und Aufgaben des Jugendamts im Verfahren
– Rollen des Gerichts, der Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte, Sachverständigen
– Juristische Sicht auf Kindeswohlgefährdung
– Unterschiedliche Einschätzungen von Jugendamt und Familiengericht
– Stellungnahme des Jugendamts
– Vorstellung eines interdisziplinär entwickelten Aufbauvorschlags zur Anrufung des Familiengerichts nach § 8a SGB VIII
– Hinweise zum Formulieren von Anrufungen und Stellungnahmen im Kinderschutzverfahren anhand besonders relevanter Praxisfälle
Im Seminar erfolgen fachliche Inputs sowie Beratung von Fällen. Zudem wird die Möglichkeit zum Austausch der Fachkräfte bezüglich ihrer konkreten Praxis im ASD gegeben.
Fragestellungen und Fallkonstellationen können von den Teilnehmenden vorab eingereicht werden.
Kooperationsveranstaltung mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.
Weitere Informationen und Anmeldung auf der Seite des KVJS