Inklusiver Kinder- und Jugendschutz in der Praxis
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Kinderschutz zielt auf das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Schutz und Teilhabe. Empirische Studien zeigen jedoch, dass junge Menschen mit Beeinträchtigungen einem signifikant erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Gewalt in unterschiedlichen Formen zu erfahren. Zusätzlich bestehen an der sozialrechtlichen Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe strukturelle Schutzlücken, die u.a. durch Zuständigkeitskonflikte und fehlendes Wissen um Behinderungen verstärkt werden.
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