Partner der Qualitätskriterien

Qualitätskriterien des Landes für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten für Vereine und Jugendverbände – Mindeststandards und Handlungsempfehlungen des Landes Baden-Württemberg

Gewalt gegen Kinder ist kein Randphänomen – sie kann überall auftreten, wo Kinder leben, betreut, gefördert oder begleitet werden. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, Kinder vor Gewalt zu schützen und ihre Schutz-, Beteiligungs- und Förderrechte zu sichern. Schutzkonzepte sind ein zentraler Baustein zur Umsetzung der Kinderrechte.

Schutzkonzepte bieten Orientierung durch Handlungsleitlinien, legen präventive Maßnahmen fest und fördern eine gemeinsame Haltung aller im Verein tätigen Personen.

Zur Entlastung von Kommunen, Dach- und Fachverbänden, Kirchengemeinden, Vereinen und Jugendverbänden wurden am Runden Tisch „Kinderschutz in Baden-Württemberg (KischuBW)“ Qualitätskriterien als Orientierung entwickelt. Die Qualitätskriterien sind in Mindeststandards und Handlungsempfehlungen aufgegliedert.

Ziel ist es, wirksame Schutzkonzepte zu implementieren, vor allem kleinere und ehrenamtlich geführte Vereine jedoch nicht mit zu hohen Standards zu überfordern und zusätzlich durch Handlungsempfehlungen die Grundlage für eine Weiterentwicklung der Schutzkonzepte in Vereinen und Verbänden zu schaffen.

Vereine, Jugendverbände und Kirchengemeinden, öffentliche Träger der Jugendhilfe, Dach- und Fachverbände sowie Landeskirchen, die sich an den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg orientieren, können eine Erklärung in Form eines Logos zur Verwendung dieser über den Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V. (DKSB) anfordern.

Weitere Informationen zu den Qualitätskriterien finden Sie hier.

Die Qualitätskriterien werden im Land von den folgenden Partnern unterstützt: