Das Projekt Kinderschutz in Baden-Württemberg wurde 2021 an den Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg übergeben. Die 220 Teilnehmer*innen beim Auftaktkongress machten noch einmal deutlich wie relevant das Thema Schutzkonzepte für Vereine und Verbände ist. Mit dabei waren auch der Kinder- und Jugendpsychiater Professor Jörg Fegert vom Universitätsklinikum Ulm sowie Professorin Sabine Andresen, die Dekanin des Fachbereichs Erziehungswissenschaften an der Goethe-Universität und heutige Präsidentin des Kinderschutzbundes. Eine Dokumentation finden sie hier.
2021 startete auch der erste Durchlauf der Fortbildung für Schutzkonzeptberater*innen. Pädagogische Fachkräfte werden dazu ausgebildet, Schutzkonzeptentwicklungsprozesse in Vereinen und Jugendverbänden durchzuführen und zu begleiten. Diese Fortbildung findet zweimal jährlich statt. Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.
Interessierte Kommunen unterstützt der Kinderschutzbund bei der Konzeption von Informationsveranstaltungen. Dabei werden Beratungsstellen und anderen Einrichtungen, die sich dem Kinderschutz widmen, eingebunden.
Das Projekt KiSchuBW entwickelt sich kontinuierlich weiter. Wenn Sie über neue Angebote wie das geplante Förderprogramm und Qualitätskriterien informiert werden möchten, können Sie sich hier eintragen.
Ein Schutzkonzept soll Kinder und Jugendliche vor jeglicher Gewalt schützen. Hierzu zählen sowohl die körperliche, psychische, digitale als auch die sexualisierte Gewalt
„Sexualisierte Gewalt“ ist der Oberbegriff für unterschiedliche Handlungen, die Sexualität als Mittel zur Ausübung von Macht, zur Demütigung und/oder zur Unterwerfung nutzen. Sexualisierte Gewalt ist also keine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexualisierte Art von Gewalt. Die Erscheinungsformen sind vielseitig und reichen von Grenzverletzungen, erzwungener Nähe und verbalem Missbrauch bis hin zu sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung.