Bei der Entwicklung von Schutzkonzepten geht es um klare Handlungsleitlinien bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und (sexualisierter) Gewalt, um die Verankerung von präventiven Maßnahmen, die stetige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und insbesondere um eine gemeinsam entwickelte Haltung aller in einem Verein tätigen Personen. Kinderschutz muss zur Chef-Sache (also zur Vorstands- und Leitungssache) erklärt und im Alltag von allen gelebt werden. Es geht um einen Diskurs zum Thema Nähe und Distanz, um das Enttabuisieren, darum dass niemand wegschauen darf und ein Klima und eine Struktur geschaffen werden, in der Kinder und Jugendliche sich vertrauensvoll öffnen können, wenn sie im Verein/Jugendverband oder außerhalb Übergriffe erfahren haben. Zudem ist es notwendig, ein Schutzkonzept in Prozessschleifen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Die Entwicklung eines eigenen Schutzkonzeptes ist daher ein Qualitätsentwicklungsprozess.
Durch diesen Prozess sollen Vereine und Institutionen nicht nur in die Lage versetzt werden, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen vor Ort zu schützen, sondern auch kompetente Ansprechpartner*innen für die Jungen und Mädchen zu sein, wenn diese andernorts (sexualisierte) Gewalt erleben oder erlebt haben.
Ein Schutzkonzept lohnt sich auf drei Ebenen:
Ein umfassender Schutzkonzeptentwicklungsprozess kann zwischen 1,5-5 Jahren dauern.
Lassen Sie sich von diesem Zeitraum nicht abschrecken. Die individuelle Schutzkonzeptentwicklung ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. Vorkenntnissen, Größe und Struktur des Vereines oder Verbandes, Anzahl der an der Entwicklung Mitarbeitenden und den vorhandenen zeitlichen Ressourcen.
Für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes raten wir Ihnen, eine Projektgruppe einzurichten, die gemeinsam den Weg zum Schutzkonzept geht. Idealerweise besteht diese Gruppe aus 4-8 Personen, die unterschiedliche Blickwinkel in die Projektgruppe einbringen. In dieser Projektgruppe werden die gemeinsamen Themen bearbeitet.
Besonders zielführend ist es, wenn Sie diesen Prozess von einer externen Schutzkonzeptberatung begleiten lassen. Ein*e externe*r Schutzkonzeptberater*in hilft bei der Aufdeckung von „blinden Flecken“ und bei der Analyse der eigenen Strukturen, zudem leitet er*sie souverän durch den Schutzkonzeptentwicklungsprozess.
Vor Beginn der einzelnen Bausteine eines Schutzkonzepts wird eine Risiko-Potenzial-Analyse durchgeführt. Eine Risiko-Potenzial-Analyse betrachtet die Organisations- und Kommunikationsstrukturen im Verein/Jugendverband vor Ort. Es wird näher beleuchtet, welche präventiven Aspekte schon vorhanden sind, was noch weiterentwickelt muss und welche Vorgehensweisen evtl. noch entwickelt werden müssen. Die Risiko-Potenzial-Analyse ist das Herzstück einer Schutzkonzeptentwicklung, darauf bauen die einzelnen Bausteine eines Schutzkonzepts auf.
Folgende Punkt gehören zu einer Risiko-Potenzial-Analyse: Hospitation, Sichtung unterschiedlicher Dokumente, Befragung von Haupt- und/oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, Kindern/Jugendlichen und Eltern und viele ausführliche Gespräche über Strukturen und Organisationsprozesse in der Projektgruppe.
In einem Verhaltenskodex sind Verhaltensregeln und Haltungen des Vereins/Verbandes verankert. Dieses Dokument strukturiert den Umgang und Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, Kolleg*innen, Eltern und anderen Erwachsenen und gibt einen Handlungsrahmen vor, was erlaubt ist und was nicht. Des Weiteren signalisiert dieser Verhaltenskodex, dass sexualisierte Gewalt und andere Art von Gewalt im Verein/Verband nicht geduldet ist.
Ist Kinderschutz auch schon zu Beginn einer Tätigkeit Thema? Wie werden Neue ins Schutzkonzept eingeführt? Wie erhalten Sie Wissen und Kenntnisse zum Thema sexualisierte Gewalt? Führungszeugnis, Selbstverpflichtungserklärung und sonstige Formulare werden hier thematisiert.
Sobald Kinder und Jugendliche sich einbringen können und ihre Kritik und Beschwerden gehört wird, spüren sie, dass sie die Zeit im Verein/Verband mitgestalten können und können Vertrauen fassen.
Ein Interventionskonzept bietet Sicherheit im Umgang, wenn sexualisierte Gewalt im Verein/Verband passiert ist. Handlungsstrategien und genaue Abläufe geben Sicherheit im Umgang damit und nehmen alle Betroffenen in den Blick.
Unter dem Punkt Kooperationen sind die Kooperationspartner aufgelistet und es wird betrachtet, welche Inhalte in einer Kooperationsvereinbarung beinhaltet sein sollen.
Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, Gewaltformen und Schutzkonzept sind für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen wichtig. Wie oft finden solche Veranstaltungsangebote statt?
Prävention ist ein elementarer Punkt in der praktischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das Wissen und Erfahren der unterschiedlichen Präventionsbotschaften und Kinderrechte ist für die persönliche Entwicklung besonders wichtig. Wie wird die Prävention im Verein/Verband gestaltet?
Wenn Kinder und Jugendliche partizipiert werden, äußern sie sich in allen Lagen schneller. Dadurch, dass sie ein Mitspracherecht haben und sich Dinge aufgrund ihrer Rückmeldungen und Anregungen ändern, werden sie auch bereit sein unangenehme Dinge mitzuteilen.
Das Leitbild muss den Kinderschutz enthalten.
Ein Schutzkonzept zu erstellen bedarf zeitlicher und personeller Ressourcen. Da in Vereinen und Verbänden vorwiegend mit Ehrenamtlichen gearbeitet wird, ist es sinnvoll zur Erstellung einen Prozessbegleiter an der Seite zu haben, der den Prozess koordiniert, begleitet und das nötige Wissen dazu mitbringt und einbringt.
Sollten Sie als Kommune, Stadt- oder Landkreis Interesse am Projekt haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Gerne besprechen wir mit Ihnen telefonisch oder bei einem persönlichen Treffen, welche Prozessbegleiter*innen in Ihrer Region agieren oder wie Sie diese akquirieren können